Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MotorHouse Garage (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann das Angebot des Auftragnehmers innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail annehmen.
(3) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag schriftlich oder per E-Mail.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen.
(4) Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Aufträgen mit einem geschätzten Gesamtwert von mehr als 1.000 Euro eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den schriftlichen Auftragsbestätigungen und den beigefügten Leistungsbeschreibungen.
(2) Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
(3) Der Auftragnehmer behält sich vor, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, sofern dies dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Unterlagen und Zugängen.
(2) Der Auftraggeber hat das Fahrzeug zur Durchführung der Arbeiten zum vereinbarten Termin bereitzustellen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Übergabe an den Auftragnehmer von persönlichen Gegenständen zu befreien, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Abnahme und Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat das Werk nach Fertigstellung abzunehmen, sofern es vertragsgemäß hergestellt wurde. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsmitteilung abgelehnt hat.
(2) Der Auftragnehmer gewährt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Abnahme für alle durchgeführten Arbeiten und eingesetzten Original-Ersatzteile.
(3) Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung des Entgelts oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Bedienung durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des Auftragnehmers bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(2) Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den eingebauten Ersatzteilen vor.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse.
§ 9 Aufbewahrung von Fahrzeugen
(1) Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail zur Abholung des Fahrzeugs aufgefordert.
(2) Nach Ablauf von 4 Wochen nach dieser Aufforderung kann der Auftragnehmer für die Zeit des Verzugs eine Standgebühr von 5 Euro pro Tag verlangen.
(3) Nach Ablauf von 3 Monaten nach Abholungsaufforderung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Auftraggebers zu verwahren oder bei gerichtlicher Genehmigung zu verwerten.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kall, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2024
MotorHouse Garage
Hauptstraße 88
53940 Kall